Startseite Aktuelle Reiseangebote Reiseberichte Ferienhäuser
Zoo Angeln Röbel Müritz - Angelreisen, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Wassersport, Camping

Küstengewässer der Hansestadt Rostock!

Küstengewässer der Hansestadt Rostock!

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern.
Die fischereilichen Verhältnisse in den Küstengewässern im Bereich der Hansestadt Rostock.: Mit der Änderung des Landesfischereigesetzes (LFischG) im April 2005 wurden die Gewässer Unterwarnow und Breitling aufgrund der Veränderungen in den fischereibiologischen Verhältnissen,die auf den Fahrwasserausbau und den damit verbundenen stärkeren Wasseraustausch mit der Ostsee zurückzuführen sind, zum Küstengewässer erklärt. (Es gilt somit die Küstenfischereiverordnung.) Diese Einstufung der Gewässer ändert jedoch nichts an den subjektiven fischereirechtlichen Verhältnissen.
Für Unterwarnow und Breitling hat die Hansestadt Rostock das Fischereirecht und gibt entsprechend Angelerlaubnisse aus. Mit der Angelerlaubnis für die Küstengewässer des Landes M-V darf somit in Unterwarnow und Breitling der Fischfang nichtausgeübt werden. Hier ist eine gesonderte Angelerlaubnis der Hansestadt Rostock erforderlich.

zum Vergrößern auf das Bild klicken