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Reise-Rücktrittsversicherung

>> Urlaub ade und trotzdem zahlen? Nein, danke

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung, damit Sie nicht auf Ihren Stornokosten sitzen bleiben, wenn Sie wegen eines nicht kalkulierbaren Risikos die Reise nicht antreten können.


Bei jeder Angelfahrt ist eine Reise-Rücktrittsversicherung zu 80% enthalten, wenn man 100% Absicherung haben möchte, dann muß diese Versicherung sofort bei Abschluß eines Vertrages dazugebucht werden.


>>Gründe für die Inanspruchnahme der Reise-Rücktrittsversicherung

Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Krankheit, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignis oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten Person durch betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers, die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einer versicherten Person aus der Arbeitslosigkeit heraus.

Reise-Rücktrittversicherung abschließen: